Stillen und Berufstätigkeit
Deine Rechte, praktische Tipps und alles, was du für die Rückkehr in den Job wissen musst.
Weiterstillen und arbeiten – das passt zusammen. Das Mutterschutzgesetz unterstützt dich dabei. Hier erfährst du, wie es konkret funktioniert.
Das Wichtigste in Kürze
- Du hast ein gesetzliches Recht auf bezahlte Stillzeiten: mindestens zweimal 30 Minuten oder einmal 60 Minuten pro Tag, bis zum 1. Geburtstag deines Kindes.
- Dein Arbeitgeber muss dir einen geeigneten Raum zum Stillen oder Milchgewinnen bereitstellen.
- Während der gesamten Stillzeit darfst du keine Mehrarbeit, keine Nachtarbeit und in der Regel keine Sonn- und Feiertagsarbeit leisten.
- Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, deine Arbeitsbedingungen während der Stillzeit zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen.
- Teile deinem Arbeitgeber bei der Rückkehr mit, dass du stillst. Ab diesem Moment greifen deine Rechte.
Das Mutterschutzgesetz steht hinter dir
In Deutschland unterstützt das Mutterschutzgesetz dich aktiv dabei, im Beruf weiterzustillen. Sobald du deinem Arbeitgeber mitteilst, dass du stillst, greifen mehrere Schutzregelungen.
Du hast Anspruch auf bezahlte Freistellung zum Stillen während der ersten 12 Monate nach der Geburt. Bei Vollzeit stehen dir mindestens zweimal 30 Minuten oder einmal 60 Minuten pro Tag zu. Diese Stillzeiten gelten als Arbeitszeit und dürfen nicht von Pausen abgezogen oder vor- und nachgearbeitet werden.
Darüber hinaus bist du während der gesamten Stillzeit von Mehrarbeit, Nachtarbeit und in der Regel auch von Sonn- und Feiertagsarbeit befreit. Dein Arbeitgeber muss deine Arbeitsbedingungen überprüfen und Gefährdungen für dich und dein gestilltes Kind ausschließen.
Wichtig: Der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und die angepassten Arbeitszeiten gelten für die gesamte Stillzeit, ohne zeitliche Begrenzung. Nur das Recht auf bezahlte Freistellung endet mit dem ersten Geburtstag deines Kindes.
Für wen gilt das Mutterschutzgesetz?
Das Mutterschutzgesetz gilt für alle Mütter in einem Arbeitsverhältnis. Das schließt Heimarbeiterinnen, Hausangestellte, geringfügig Beschäftigte und Auszubildende ein. Unter bestimmten Voraussetzungen gilt es auch für Schülerinnen und Studentinnen. Für Beamtinnen gelten die Mutterschutzverordnungen des jeweiligen Bundeslandes bzw. des Bundes.
Ein Raum zum Stillen oder Abpumpen
Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, dir einen geeigneten Raum bereitzustellen. Ideal ist ein abschließbarer Raum mit einer bequemen Sitzgelegenheit, einer Abstellfläche, einem Waschbecken und einer Kühlmöglichkeit. Sprich das Thema am besten schon vor deiner Rückkehr an, damit alles vorbereitet werden kann.
Vorbereitung auf die Rückkehr
Ein bisschen Vorbereitung macht den Übergang leichter. Es lohnt sich, schon vor der Rückkehr in den Beruf damit anzufangen, Muttermilch von Hand zu gewinnen oder abzupumpen. So kannst du dich in Ruhe mit der Technik vertraut machen und einen kleinen Milchvorrat anlegen.
Abpumpen am Arbeitsplatz
Für regelmäßiges Abpumpen ist eine elektrische Milchpumpe bequemer und effektiver als eine Handpumpe. Modelle mit Akku machen dich unabhängiger. Mit einem Doppelpumpset kannst du beide Brüste gleichzeitig abpumpen, das spart Zeit. Probiere verschiedene Absaughauben aus, um die passende Größe zu finden.
Eine Tasche oder ein Rucksack für deine Pumpe, mit Platz für Flaschen und einer Kühltasche mit Kühlakkus, wird dir gute Dienste leisten.
Muttermilch richtig aufbewahren
Kühle die gewonnene Milch zügig im Kühlschrank oder in deiner Kühltasche. Auch auf dem Heimweg sollte die Milch weiter gekühlt werden. Am besten fütterst du die Milch möglichst bald oder frierst sie direkt ein.
Bei 4 °C, hinten im Kühlschrank, hält Muttermilch sich vier Tage. Portionsweise bei minus 18 °C eingefroren, kannst du sie mehrere Monate aufbewahren. Gefrorene Muttermilch taust du im Kühlschrank oder in warmem Wasser auf und verbrauchst sie innerhalb von 24 Stunden. Du kannst auch einen Flaschenwärmer benutzen. Verwende aber kein Mikrowellengerät, denn es erhitzt die Milch ungleichmäßig und dein Kind könnte sich verbrühen.
Auch in einer Kindertagesstätte kann mitgebrachte Muttermilch gefüttert werden. Informationen und Merkblätter dazu findest du bei nationalestillfoerderung.de
Der neue Alltag
Dein Baby wird sich schnell daran gewöhnen, dass es in deiner Abwesenheit anders gefüttert wird. Bevor du zur Arbeit gehst, kannst du dein Kind ruhig noch einmal zum Stillen wecken. Während du weg bist, bekommt es Muttermilch aus der Flasche oder, wenn es schon älter ist, Beikost.
Wenn du zuhause bist, stillst du einfach wie gewohnt weiter. Übrigens: Babys berufstätiger Mütter möchten abends und nachts oft mehr Körperkontakt, mehr Nähe und mehr Milch. Das ist ganz normal. Lass dein Kind daher gern in deiner unmittelbaren Nähe schlafen.